Landschaftsbau
2. Ausführung und Leistungsbeschreibung
2.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von dem Auftraggeber der Fa. Allroundservice Meß, nachstehend Auftragnehmer genannt, in Auftrag gegebenen Arbeiten, die zu den Leistungen gemäß Ziff. 2.2 gehören. 2.2 Die auszuführenden Arbeiten des Auftragnehmers umfassen, je nach erteiltem Umfang des Auftrages, das Ausführen von Pflasterarbeiten, Einfassungen, Natursteinmauerwerk, Gestaltung von Teichen und Teichbau, Einfriedungs- und Zaunarbeiten, Pflanz- und Rodungs- und Pflegearbeiten, Brennholzhandel.
3. Angebot
3.1 Das Angebot und diesem zugehörenden Unterlagen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, innerhalb von 4 Wochen ab Angebotsabgabe bzw. Absendung als verbindlich. Eventuelle Materialpreis-Erhöhungen im neuen Jahr sind nicht berücksichtigt. Auf dem Stahlmarkt bestehen z.Z. große Preisschwankungen, daher ist z.B. bei Stabgitter-Zäunen keine Preisbindung möglich. 3.2 Alle aufgeführten Massen sind ca. Massen, eine genaue Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten per Aufmaß. 3.3 Bei Arbeiten, die im Stundenlohn ausgeführt werden, ist die im Angebot erfaßte Anzahl der Stunden geschätzt, d.h. hier können je nach Gegebenheiten Mehrstunden anfallen. Bei reinen Stundenlohnarbeiten erfolgt eine Mitberechnung der An- und Abfahrt. Im Rahmen der durchzuführenden Arbeiten erlauben wir uns, Abschlagsrechnungen gemessen an den Materiallieferungen und geleisteten Arbeiten zu stellen. 3.4 Unsere Angebotspreise gelten bei Abbruch-Arbeiten von Fundamenten (z.B. Mauern) für normal übliche Dimensionen. Bei unerwartet höherem Aufwand erlauben wir uns, angemessene Nachforderungen zu stellen. 3.5 Wasser und Strom werden uns vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sollten weitere Auslagen seitens der Gemeinde bzw. Stadt für die Lagerung von Baumaterialien im Straßenbereich entstehen, so sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Es besteht vor Beginn der Arbeiten eine Hinweispflicht des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer bezüglich Versorgungsleitungen, die nicht von offiziellen Versorgungs-unternehmen erfasst sind. 3.6 Sämtliche technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Eine auch nur auszugsweise Verwendung dieser Unterlagen ohne Zustimmung des Anbieters macht schadenersatzpflichtig.
4. Leistungen und Lieferungen
4.1 Nur solche Leistungen und Lieferungen werden erbracht, die schriftlich vereinbart wurden. 4.2 Die gärtnerische Pflege umfasst: Säubern und Abräumen der Flächen; Freihalten von Unkraut; Schnitt der Pflanzen nach fachlichen Gesichtspunkten; Begießen und Düngen, soweit ortsüblich und fachlich erforderlich. 4.3 Jahreszeitliche Bepflanzungen und Pflanzungen von Dauergrün werden ausgeführt, wann und wie es die Natur, Witterung und daraus resultierender Arbeitsanfall gestatten bzw. erfordern.
5. Sonstige Arbeiten
Zu den vertraglichen Arbeiten gehören nicht folgende Leistungen, die bei Beauftragung gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern sie im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt sind: • Entfernen nicht benötigter Erde; • Pflanzenerde, Dünger und Bodenverbesserungsmittel; • Verlegen von Platten; • Lieferung von Kies und Sand; • Winterschutz von Pflanzen; • Sonstige Arbeiten, die nicht zu den üblichen Bepflanzungs- und Pflegearbeiten gehören (z.B. das Schneiden, Ausputzen oder Entfernen größerer Bäume, die Pflege und das Abräumen von Blumen in Vasen, Töpfen und Schalen, Beseitigung von Schäden, die durch Dritte verursacht werden);
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die Rechnungserteilung erfolgt bei Pflegeverträgen erstmals unmittelbar nach Vertragsschluss, in der Folgezeit einmal jährlich im voraus mit Beginn der Vertragsverlängerung, bei den sonstigen Bepflanzungsaufträgen jeweils nach erfolgter Auftragsdurchführung. 6.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserteilung ohne Skonto- und Portoabzug zu erfolgen. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens kann auch dieser geltend gemacht werden. 6.3 Die Rechnung kann nur innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung schriftlich beanstandet werden. 6.4 Unabhängig seiner Rechte aus Ziffer 6.2 kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei Verzug mit seiner Zahlungspflicht eine Nachfrist von einer Woche setzen mit der Erklärung, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Nachfrist seine Leistungen einstelle und vom Vertrag zurücktrete. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten; der Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen. 6.5 Der Auftragnehmer behält sich eventuelle Preisänderungen vor. Im Fall der Preiserhöhung steht dem Auftraggeber das Recht zu, dieser innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Mitteilung durch den Auftragnehmer zu widersprechen. Andernfalls gilt die Preiserhöhung als genehmigt.
7. Gewährleistung
7.1 Eine Gewähr für das Anwachsen kann nur übernommen werden, wenn gemeinsam mit dem Bepflanzungsauftrag die Pflege beauftragt wird. 7.2 Mängelrügen sind unverzüglich an den Auftragnehmer zu richten. 7.3 Liegt ein von dem Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, ist der Auftragnehmer zur kostenlosen Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist der Auftragnehmer auch verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Arbeitskosten zu tragen. 7.4 Schlägt die Ersatzlieferung fehl oder ist der Auftragnehmer zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder die Kündigung des Vertrages zu verlangen. 7.5 Folgende Gegebenheiten bei Naturmaterialien stellen keinen Reklamationsgrund dar: Gesiebter Boden kann Samen von Wildkräutern enthalten, darauf haben wir keinen Einfluß. Holz ‚arbeitet‘, d.h. es kann sich verziehen oder kann sich farblich verändern (z.B. bis Grauton) . Natursteine können Einschließungen aufweisen. Betonsteine deren Oberfläche unter Verwendung von Naturstoffen hergestellt wurden, können Farbunterschiede aufweisen.
8. Haftung
8.1 Eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, erfolgt nicht. Dasselbe gilt für Schäden, die z.B. durch ungünstige Lage der Fläche bedingt und vorhersehbar sind und dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn zur Kenntnis gegeben wurden.
9. Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den Pflanzen und verwendeten Materialien bis zum Eingang der Zahlungen aus dem erteilten Auftrag vor. Bei Eigentumserwerb des Auftraggebers durch Einbauch oder Vermischung erhält der Auftragnehmer Miteigentum bis zur vollständigen Zahlung. Wird trotz einer nach Fälligkeit erfolgten Mahnung nach Ziffer 6.4 nicht bezahlt, so können die gelieferten und eingepflanzten Pflanzen und eingebaute Materialien entfernt und zum Zeitwert zurückgenommen werden.
10. Bild-, Video-, Tondokumente
Dem Auftragnehmer ist es grundsätzlich gestattet Bild-, Video- und Tondokumente von der Baumaßnahme anzufertigen und diese für Marketingzwecke einzusetzen.
11. Kündigung
11.1 Pflegeaufträge verlängern sich jeweils um ein Jahr, falls sie nicht spätestens mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der Vertragszeit schriftlich gekündigt werden. 11.2 Die Kündigung seitens des Auftraggebers hat per eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
Holzlieferungen
2. Abgabe und Lieferung von Produkten
2.1 Für die richtige Auswahl von Produkten insbesondere Art, Menge und Maße ist der Käufer verantwortlich. Die Angaben von Mengen, Maßen, Trockenheitsangaben und Qualitäten unterliegen den bei Naturprodukten üblichen Schwankungen. Als „trocken“ bezeichnete Ware wird von uns stichprobenartig geprüft und hat einen Feuchtigkeitsgehalt unter 23% beim Verladen. Spätere Reklamationen aufgrund einer Verschlechterung des Feuchtigkeitsgehalt durch falsche Lagerung oder Witterungseinflüsse sind ausgeschlossen. Nicht ausdrücklich als „trocken“ deklariete Ware ist nicht zum sofortigen Abbrand geeignet und muss vom Kunde entsprechend gelagert werden.
2.2 Wir weisen darauf hin, dass wir Brennholz und Kaminholz lose mit dem PKW als Schüttraummeter (SRM) verkaufen. Ein SRM entspricht ca. 0,5 – 0,7 Kubikmeter aufgestapeltem Holz.
2.3 Weiter weisen wir daraufhin, dass es sich bei unserem Kaminholz nicht ausschließlich um Stammholz handelt und die Standardgröße von 33 cm oder 25 cm nicht immer eingehalten werden kann. Es befinden sich auch zum Teil kleinere oder größere Stücke Brennholz in der Lieferung. Dieses beeinträchtigt aber die Qualität, sowie die gelieferte Menge nicht.
2.4 Bestellte und/oder verladene Mengen (Schüttraummeter [Srm]) sind grundsätzlich als ca. Angaben zu betrachten. Abweichungen von bis zu 10 Volumen % von der bestellten Menge sind vom Kunden zu akzeptieren. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Sollte beim Verladen, das Volumen durch den Käufer verdichtet werden, kann das tatsächliche Volumen vom dem ermittelten Volumen des Verkäufers deutlich abweichen und berechtigt dadurch nicht zur Reklamation.
2.5 Grundsätzlich gilt für alle Produkte, soweit nicht anders vereinbart, Abholung. Lieferung gegen Aufpreis ist möglich bzw. Preisliste beachten.
2.6 Bei Lieferung muss gewährleistet sein, dass zum Abladetermin der Käufer oder dessen Vertreter vor Ort ist und die Lieferung in Empfang nehmen kann. Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante. Vom Käufer wird eine Abladestelle zugewiesen. Abgekippt wird im Beisein des Käufers auf dessen Verantwortung. Die Einlagerung erfolgt durch den Käufer. Vereinbarte Liefertermine die vom Käufer nicht eingehalten werden, berechtigen zur Abrechnung der entstandenen Kosten. Bei einer durch den Käufer schuldhaft verursachten Störung der Zu- und Abfahrt bleibt es dem Verkäufer vorbehalten, die Standzeit zu berechnen.
3. Qualität und Gewährleistung
3.1 Mängelrügen sind spätestens zehn Kalendertage nach Empfang der Ware schriftlich gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.
3.2 Bei begründeten Mängelrügen steht dem Käufer grundsätzlich nur das Recht auf Minderung zu. Sollte der Mangel schuldhaft vom Verkäufer verursacht worden sein, erfolgt eine entsprechende Nachlieferung fehlerfreier Ware innerhalb angemessener Frist.
3.3 Für die bestimmungs- und ordnungsgemäße Anwendung der Holzbrennstoffe ist ausschließlich der Käufer verantwortlich. Jegliche Haftung für Schäden durch Anwendung der Holzbrennstoffe wird ausgeschlossen.
4. Angebot, Auftrag und Bestellung
4.1 An schriftliche Angebote und Aufttragsbestätigungen hält sich der Verkäufer, sofern keine anderen Fristen vereinbart werden, 30 Kalendertage nach Angebotsdatum.
4.2 Jeder Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Nicht vorhergesehene Betriebsstörungen, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Defekte an Transportmitteln, Beschaffungsschwierigkeiten, Stau oder ähnliches.
4.3 Telefonisch erteilte Aufträge gelten als verbindlich, wie auch schriftlich erteilte Aufträge. Die Gültigkeit dieser Vorschriften gilt bei telefonischen Aufträgen als vereinbart.
5. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt dem Verkäufer bis zur völligen Bezahlung der gesamten abgegeben Ware vorbehalten.
6. Preise und Rechnungslegung
Für die Rechnungslegung gilt ausschließlich bestellte Menge in SRM oder in RM. Das Volumen muss durch den Kunden vor dem Abladen geprüft werden.
7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat bei Lieferung oder Abholung in Bar zu erfolgen.
8. Inhalt für das Onlineangebot
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit gestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen uns, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
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bin ich nur Zwischenhändler und wenn es Probleme gibt muss der Kunde warten was der Händler von dem Artikel sagt.